Viele Deutsche beschäftigen Hilfen für Haus und Garten schwarz und führen keine Sozialabgaben ab. Für die illegale Beschäftigung gibt es keinen Grund: Das Finanzamt beteiligt sich an den Kosten der Haushaltshilfen.
Arbeitet die Haushaltshilfe auf Rechnung, ist also selbstständig oder bei einer Firma angestellt, gibt es keine Arbeitgeber-Pflichten - aber Steuervorteile.
Wer im Jahr bis zu 20.000,- Euro für eine Haushaltshilfe bezahlt, kann ab 01.01.2009
20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 4.000,- Euro von der Steuer abziehen.
Die Lösung ist so einfach und unkompliziert. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen Beratungstermin. Sicher haben wir auch für Sie eine individuelle Lösung.
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